Um Ihr Kind in der Betreuungsschule anzumelden, müssen Sie einen Betreuungsvertrag mit dem Förderverein der Karoline-von-Günderrode-Schule schließen. Der Förderverein ist der Träger der Betreuungsschule. Grundvoraussetzung für die Schulbetreuung ist eine Mitgliedschaft des Antragsstellers im Förderverein.

Was müssen Sie tun?

  1. Überlegen Sie sich, welchen Betreuungsumfang sie wünschen
  2. Füllen Sie einen Betreuungsvertrag sowie die Schweigepflichtsentbindung aus
  3. Sofern sie noch kein Vereinsmitglied sind, ist ein Mitgliedsantrag mindestens eines gesetzl. Vertreters erforderlich.
  4. Die vollständigen Unterlagen, geben Sie in der Betreuungsschule, oder beim Vorstand des Fördervereins ab
  5. Überweisen Sie regelmäßig die Betreuungsgebühren inkl. der Kosten für das Mittagessen. Es erfolgt keine automatische Abbuchung per Lastschrift.
  6. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich abgebucht. Hierzu ist keine Überweisung erforderlich.

Die notwendigen Unterlagen für die Schulbetreuung finden Sie hier.

Betreuungsvertrag
Kostenordnung
Vertragsbedingungen
Abholregelung

Für die Mitgliedschaft im Verein ist noch der Mitgliedsantrag erforderlich.
Dieser Mitgliedschaft liegt die Vereinssatzung zugrunde.